Häufig gestellte Fragen

(C) pixabay

Sollte Ihre gebuchte Reise pandemiebedingt - bzw. aufgrund behördlicher Anordnungen - nicht stattfinden können, so werden wir als Reiseveranstalter von der Reise zurücktreten. In diesem Fall werden Sie alle bis dahin geleisteten Zahlungen zurück erstattet bekommen. Sollten Sie selbst die Reise (z.B. aus Angst) stornieren und die Reise wird durchgeführt, so fallen für Sie Stornokosten gemäß unseren AGB an.

Jede unserer Reisen wird von einem erfahrenen Betreuerteam begleitet. Je 15 Jugendliche wird ein Betreuer/ Reiseleiter eingesetzt. Wir bieten eine 24-Stunden-Betreuung, vom Einstieg in den Bus/ das Flugzeug bis zum Ausstieg. Bitte beachten Sie, dass die Jugendlichen vom Ausstieg durch eine dazu berechtigte Person abgeholt werden müssen. Wenn Ihr Kind alleine nach Hause gehen darf, so muss uns dies gesondert mitgeteilt werden.

Bei Städtereisen ist Ihr Kind in einem 2 bis 3 Sterne-Hotel mit Zwei- bis Vierbettzimmer untergebracht. Bei einigen Reisen (Camps/ Badereisen) kann die Unterbringung auch in Bungalows erfolgen. Die Unterbringung erfolgt immer nach Geschlechtern getrennt und ist stets landestypisch. Das bedeutet, dass z.B. Doppelbetten unter Umständen mit nur einer großen Decke, und nicht wie in Deutschland üblich, mit zwei Decken, ausgestattet sind. Die Reisen beinhalten mindestens das landestypische Frühstück. Die genauen Angaben zur eingeschlossenen Verpflegung finden Sie in der jeweiligen Reisebeschreibung.

Bei einigen Reisen ist es erforderlich, dass Bettwäsche und Handtücher mitgebracht werden. Sie finden die Information in der jeweiligen Reisebeschreibung.

Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie von uns einen Reisevertrag. Auf diesem gibt es ein Feld für Bemerkungen. Dort können Sie eintragen, mit wem Ihr Kind zusammen in einem Bus reisen soll, bzw. mit wem Ihr Kind in einem Zimmer untergebracht werden soll. Wir werden dann selbstverständlich – unter Berücksichtigung aller Umstände - versuchen, Ihrem Wunsch nachzukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Unterbringung von verschieden-geschlechtlichen Freunden im gleichen Zimmer nicht möglich ist.

Sollten für die gewählte Reise zusätzliche Leistungen angeboten werden, können Sie der Reisebeschreibung entnehmen, ob diese vor oder während der Reise buchbar sind. Ist eine Vorabbuchung möglich, können Sie Ihren Wunsch während des Buchungsprozesses online, per Mail, am Telefon oder in unseren gedruckten Anmeldeformularen angeben. Leistungen, die vor Ort buchbar sind, bezahlt Ihr Kind in bar beim Reiseleiter. Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind das dafür benötigte Geld extra mitzugeben. Zusätzlich buchbare Leistungen sind selbstverständlich immer freiwillig - niemand wird gezwungen.

Unsere Reisen sind für Jugendliche im Durchschnittsalter von ca. 14 Jahren konzipiert. Bei der Durchführung sind wir stets darauf bedacht, die Jugendlichen bei der Findung und Ausbildung von sozialen Kontakten zu fordern und zu fördern. Dies gelingt unserer Ansicht nach nur dann, wenn die Jugendlichen Gelegenheit haben, "unter sich" zu sein. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Elternteile oder wesentlich ältere Geschwister bei unseren Reisen nicht mitnehmen können.

Auf allen unseren Reisen ist eine Krankenversicherungskarte mitzuführen. Sollte Ihr Kind privat versichert sein, so geben Sie Ihrem Kind bitte eine entsprechende Bescheinigung mit. Bei Reisen in das europäische Ausland ist, zusätzlich zur Krankenversicherungskarte, ein eigener Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Eine Kopie reicht nicht aus! Sollte Ihr Kind nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, so erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob ein Visum für die Reise benötigt wird. Bei Reisen in das nicht-europäische Ausland (z.B. USA) ist - neben der Krankenversicherungskarte - ein Reisepass zwingend notwendig. Bitte beachten Sie immer die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes.

Wenn Sie, bzw. Ihr Kind zur Abfahrtszeit nicht am Zustieg sind, wird der Reiseleiter versuchen, Sie telefonisch zu erreichen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Sollte Sie der Reiseleiter nicht erreichen, wartet der Bus bis maximal 10 Minuten nach geplanter Abfahrt auf Sie. Nach dieser Zeit können wir keine Mitnahme mehr garantieren. Wir empfehlen, spätestens 15 Minuten vor Abfahrt am Zustieg zu sein.

Im Reisepreis sind keinerlei Versicherungen inbegriffen. Gern können Sie über uns entsprechende Versicherungsleistungen (z.B. Auslandskrankenschutz) zu einem fairen Preis hinzubuchen. Sie erhalten mit den Reiseunterlagen entsprechende Versicherungsangebote zugesandt.

Sollten Sie Ihr Kind oder den Reiseleiter dringend erreichen müssen, so wenden Sie sich bitte an unser Büro in Dresden, insofern Sie über das Handy Ihres Kindes niemanden erreichen können. Wir werden für Sie den Kontakt herstellen.

Grundsätzlich ist dies natürlich von Ihrem Kind und der gewählten Reise abhängig. In erster Linie sollten Sie beachten, dass sich Ihr Kind bei den meisten unserer Reisen zum Teil selbst verpflegen muss. Berücksichtigen Sie bitte, dass die Verpflegung in Supermärkten oder in Restaurants in Großstädten (vor allem London, Paris, New York) oft etwas teurer ist, als Sie es aus Deutschland gewohnt sind. Geht Ihr Kind gern und ausgiebig shoppen? Reicht ein kleines Souvenir? Sprechen Sie einfach mit Ihrem Kind und legen Sie gemeinsam ein Taschengeld nach Ihren persönlichen Möglichkeiten fest. Denken Sie auch an einen kleinen "Notgroschen" für unvorhergesehene Dinge. Bitte lesen Sie in der jeweiligen Reisebeschreibung nach, ob und welche Eintrittsgelder im Reisepreis enthalten sind, oder ob diese ggf. noch vor Ort gezahlt werden müssen.

Um die Sicherheit unserer Reiseteilnehmer auch auf dem Heimweg so gut wie möglich zu gewährleisten, treffen wir mit Ihnen zusammen eine Regelung. Dazu erhalten Sie vor Reisebeginn eine Einverständniserklärung, in welcher Sie festlegen, von wem Ihr Kind abgeholt werden wird oder ob Sie Ihrem Kind explizit erlauben, den Heimweg vom Bus / Flughafen alleine anzutreten. Sollte uns keine Einverständniserklärung vorliegen oder die Abholung während der Rückreise nicht geklärt werden können, sind wir berechtigt, Ihr Kind in amtliche Obhut zu geben.