1. Abschluss des Vertrages
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter zustande kommenden Vertrages über die Teilnahme an Tagesfahrten. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB) und füllen diese aus. Für die Teilnahme an Tagesfahrten gilt das Pauschalreiserecht nicht.
1.2. Der Veranstalter unterbreitet auf Anfrage regelmäßig ein schriftliches Angebot und bietet damit dem Reisenden bzw. allen Teilnehmern der Gruppe den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Prospektausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Buchungsbedingungen verbindlich an.
1.3. Der Vorstand, Klassenlehrer, Leiter usw. nachstehend „der Gruppenverantwortliche“ ist Vertreter aller Reiseteilnehmer, außer es liegt eine ausdrückliche Erklärung vor, dass er als Buchender im eigenen Namen handelt. Er ist für alle Erklärungen des jeweiligen RV gegenüber den Teilnehmern, bzw. deren gesetzliche Vertreter empfangsbevollmächtigt.
1.4. Der Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahmeerklärung des Vertragspartners bzw. bei geschlossenen Gruppen des Gruppenverantwortlichen gegenüber dem Veranstalter zustande. Es wird empfohlen, diese schriftlich zu erteilen. Eine vorgenommene Änderung oder Ergänzung in der Annahmeerklärung stellt einen neuen Vertragsantrag dar, § 150 Abs. 2 BGB. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nur dann zustande, wenn der Veranstalter die geänderte Annahmeerklärung rückbestätigt. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
1.5. Der Gruppenverantwortliche, bzw. die Organisation, in deren Namen er handelt, hat für alle Verpflichtungen der einzelnen Reiseteilnehmer selbst einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.6. Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen über eine Tagesfahrt, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Es gelten die gesetzlichen Rücktritts-und Kündigungsrechte.
2. Bezahlung
2.1. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises mit Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt oder, wie im Einzelfall schriftlich vereinbart, zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 4 genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.2. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter/Vermittlungsbüro zugesandt oder ausgehändigt.
2.3. Bei Schulklassen und geschlossenen Gruppen können gesonderte Anzahlungsprozentsätze individualvertraglich vereinbart werden.
2.4. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6. zu belasten.
3. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Buchungsbestätigung.
4. Leistungsänderungen
4.1. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Über Leistungsänderungen oder -abweichungen wird der Veranstalter den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren und ihm gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, wenn der Umfang der Änderung dies erfordert.
4.4. Der Veranstalter ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, nachträglich Änderungen des Zustiegs-/Abfahrtsortes vorzunehmen.
5. Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl sind 30 Personen pro Reise, sofern nicht eine andere Teilnehmerzahl angegeben ist. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten oder mit dem Gruppenauftraggeber vereinbarten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen.
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung erststattet.
c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist nicht zulässig.
6. Rücktritt durch den Reisenden
6.1. Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Tagesreise vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so stehen dem Veranstalter folgende Rücktrittskosten zu:
6.2. Rücktrittsgebühren
bis 30 Tage | vor Reiseantritt | 20% des Preises |
ab 29 Tage bis 15 Tage | vor Reiseantritt | 40% des Preises |
ab 14 Tage bis 8 Tage | vor Reiseantritt | 60% des Preises |
ab 7 Tage bis 1 Tag(e) | vor Reiseantritt | 80% des Preises |
am Tag der Reise oder später | 90% des Preises |
Tritt der Reisende ohne vorherige Rücktrittserklärung die Tagesreise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Die Berechnung dieser Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die geforderte Entschädigung. In den Leistungen enthaltene Kosten für Eintrittskarten sind von den genannten Pauschalsätzen ausgeschlossen und sind durch den Reisenden, der den Rücktritt erklärt hat, zu tragen, soweit diese Kosten in Angebot und Rechnung gesondert ausgewiesen sind. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Leistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Der Veranstalter ist verpflichtet infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
7. Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
und zwar ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende oder seine Mitreisenden die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält oder gegen die Sitten und Gebräuche verstößt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den vereinbarten Preis, er lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen
a) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Preis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen u.s.w.) und die in der Ausschreibung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartner als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden.
9. Gepäckbeförderung
Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reisenden beim Umsteigen selbst zu beaufsichtigen; er haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
10. Anmeldung von Ansprüchen, Abhilfeverlangen
Wird die Tagesreise nicht frei von Mängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Mitarbeiter des Veranstalters oder die Reisebegleitung vor Ort sind unverzüglich über Störungen und aufgetretene Mängel in Kenntnis zu setzen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Vor der Kündigung des Vertrages ist dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich, wird vom Veranstalter verweigert oder die sofortige Kündigung des Vertrages ist durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt. Die Rechte des Reisenden unterliegen der gesetzlichen Verjährung.
11. Vermittlung von Leistungen, Reisen anderer Reiseveranstalter
Vermittlung von Reisen anderer Reiseveranstalter
Soweit Reisen anderer Veranstalter - dies ist jeweils bei der Ausschreibung genannt – vermittelt werden, gelten deren Reisebedingungen, soweit auch diese dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt wurden Für derartig vermittelte Reisen haftet tweeny TOURS GmbH nicht als Veranstalter.
12. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Der Veranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Veranstalter verpflichtend würde, informiert den Veranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Veranstalter weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
Veranstalter der Reisen ist:
tweeny TOURS GmbH
Großenhainer Str. 88
01127 Dresden
Telefon: 0351 - 21 98 200, Fax: 0351 - 21 98 299